Betreuungsurlaub tritt in Kraft
Krebskranke Kinder, die um ihr Leben kämpfen, brauchen Eltern an ihrer Seite, die sie intensiv und über eine lange Zeit hinweg begleiten. Die meisten der jungen Patienten sind Säuglinge und Kleinkinder. Viele berufstätige Mütter und Väter gerieten bisher in eine schwierige Situation. Aus diesem Grund hat sich Kinderkrebs Schweiz für eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen zugunsten von Eltern krebskranker Kinder eingesetzt – nach bereits einem Jahr intensiven Engagements freuen wir uns sehr, dass das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege 2021 in Kraft tritt.
Im Fokus: Bezahlter Betreuungsurlaub mit Kündigungsschutz
Bis Ende 2019 erlaubte das Arbeitsgesetz für die Pflege und Betreuung eines kranken Kindes eine Absenz von höchstens drei Tagen. Die Betreuung eines an Krebs erkrankten Kindes dauert aber mindestens ein Jahr und oft länger. Bei Krebserkrankungen, die eine länger andauernde Therapie erfordern, fallen auch in den Folgejahren Phasen mit Arbeitsausfall der Eltern an. Zur Sorge um das kranke Kind kommt nicht selten die Angst, den Arbeitsplatz und somit die finanzielle Sicherheit zu verlieren. Kinderkrebs Schweiz hat sich deshalb auf allen Ebenen der parlamentarischen Beratungen aktiv für einen bezahlten Betreuungsurlaub mit Kündigungsschutz starkgemacht, damit Familien mit krebskranken Kindern in Zukunft besser geschützt sind.
Erfolgreiches Engagement: Das neue Bundesgesetz zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen
In einem historischen Entscheid hatten am 20. Dezember 2019 sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat die Vorlage zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung angenommen. Mit dieser Schlussabstimmung haben beide Kammern den dringend notwendigen Handlungsbedarf bei dieser zentralen gesellschaftspolitischen Thematik anerkannt. Auch wenn der Betreuungsaufwand für ein krebskrankes Kind oft sehr viel höher ist, begrüsst Kinderkrebs Schweiz diesen ersten wichtigen Schritt zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung als einen wichtigen Meilenstein für betroffene Familien und freut sich, aktiv zu diesem Erfolg beigetragen zu haben.
Mit der ersten Etappe, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, werden die Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten geregelt und die Betreuungsgutschriften in der AHV ausgeweitet. Ausserdem wird der Anspruch auf den Intensivpflegezuschlag und die Hilflosenentschädigung der IV für Kinder angepasst. In einer zweiten Etappe wird per 1. Juli 2021 der bezahlte 14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt werden.