Informationsveranstaltungen zum revidierten Erbrecht
Am 1. Januar 2023 trat das revidierte Erbrecht in Kraft. Das neue Recht ist flexibler als bisher ausgestaltet, wirft aber auch viele Fragen auf: Was genau ändert sich mit dem revidierten Erbrecht? Wie stellt man sicher, dass der letzte Wille erfüllt wird? Was zeichnet ein gültiges Testament aus?
Um Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Themen Erbfolge, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung zu erhalten, hat Kinderkrebs Schweiz in Basel und in Zürich zu kostenlosen Expertenvorträgen einladen. Dr. Jacqueline Burckhardt von Burckhardt & Partner Basel sowie Dr. Marc’Antoni Iten von Dudli + Partner stellten sich allen Fragen der rund 130 Gäste.
Im Anschluss konnten sich die Teilnehmenden bei einem ungezwungenen Apéro persönlich mit dem Team von Kinderkrebs Schweiz austauschen und Näheres über unsere Arbeit erfahren. Dabei fand der ausführliche Testamentratgeber, den Kinderkrebs Schweiz in zwei Sprachen herausgegeben hat, viele Abnehmer. Die Broschüre zeigt Schritt für Schritt auf, wie man ein gültiges Testament erstellen und im Rahmen der freien, verbesserten Quote private Personen oder Organisationen berücksichtigen kann. Die Erbschaftbroschüre mit allen wichtigen Inhalten können Sie gerne auch direkt bei uns bestellen.
Testamentratgeber hier bestellen.